Der Umbau von Alt- und Neubauwohnungen. Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis.

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Abstract

Bei Wohnanlagen mit hoher Fluktuationsrate ist zu prüfen, ob mit der Modernisierung nicht auch eine Grundrissänderung für veränderte Wohnansprüche durchgeführt werden soll. Planungsüberlegungen sollten mit den Bewohnern erfolgen und das Ergebnis als schriftliche Vereinbarung mit den Mietern festgehalten werden, wobei den Mietern ein fester Ansprechpartner der Wohnungsgesellschaft genannt werden sollte. Neugeschaffene Wohnungen sollen ausschließlich ehemaligen Mietern angeboten werden. Als nützlich hat sich ein abgeänderter Nutzungsvertrag für Übergangswohnungen während des Umbaus erwiesen. hg

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Wohnungswesen, Modernisierung, Mietwohnung, Altbau, Neubau, Wohnanlage, Umbau, Planung, Kosten, Instandsetzung, Finanzierung, Miete, Nutzungsvertrag

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.5, S.228, 230, 232, 234-235

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Wohnungswesen, Modernisierung, Mietwohnung, Altbau, Neubau, Wohnanlage, Umbau, Planung, Kosten, Instandsetzung, Finanzierung, Miete, Nutzungsvertrag

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