Sanierung Sehnde. Erläuterungen zum Sozialplan

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SEBI: 76/5067

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Abstract

Die Gemeinde beauftragte das Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Sozialplanes nach § 8 Abs. 2 StBauFG für das Sanierungsgebiet I. Der Sozialplan ist aus Gründen der Vertraulichkeit vieler Angaben für die allgemeine Veröffentlichung nicht vorgesehen. Er steht allein der kommunalen Verwaltung als Grundlage für sozialpolitische Maßnahmen bei der weiteren Sanierungsdurchführung zur Verfügung. Der vorliegende Bericht enthält - neben einigen globalen Umfrageergebnissen - Hinweise auf den Stellenwert des Sozialplanes innerhalb der gesamten Sanierungsplanung. Außerdem werden Überlegungen zum zeitlichen und organisatorischen Ablauf des Sanierungsprozesses vorgestellt. Ein Exkurs zur Rechtslage und eine "Betroffenenkartei'' (Auszug) schließen den Band ab.

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Sozialplan, Sanierungsdurchführung, Organisation, Kosten, Betroffenenkartei, Sanierung, Sozialwesen, Planung

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Berlin: (1973), 53 S., Kt.; Tab.; Lit.

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Sozialplan, Sanierungsdurchführung, Organisation, Kosten, Betroffenenkartei, Sanierung, Sozialwesen, Planung

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