Raumordnungs- und Bauplanungsrecht im Umweltgesetzbuch.

Selbstverl.
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Münster

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ZLB: 2000/1958

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RE

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Abstract

Sinn und Zweck eines Umweltgesetzbuches ist es, das grundlegende Umweltrecht des Bundes in einem Gesetz zusammenzufassen, um eine Vereinfachung und Systematisierung zu schaffen. Die Entwürfe für ein Umweltgesetzbuch beinhalten nicht die Integration des umweltrelevanten Rechts der räumlichen Gesamtplanung. Vielmehr sollen das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz des Bundes als geschlossene Kodifikation erhalten bleiben. Anhand praxisrelevanter Beispiele legt diese Studie dar, in welcher Hinsicht der Kommissionsentwurf für ein Umweltgesetzbuch und der überarbeitete Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für ein Erstes Buch eines Umweltgesetzbuches vom April 1999 einer Integration mit dem Recht der räumlichen Gesamtplanung bedürfen. kirs/difu

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XXXIV, 266 S.

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Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 190