Einstieg ins Geschäft. Institutionalisierte Öffentlich-Private Partnerschaft.

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Im Bereich des Netzbetriebs der örtlichen Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze und in anderen Bereichen der kommunalen Infrastruktur wie zum Beispiel der Fernwärmeversorgung können sich Kommunen im Rahmen einer Institutionalisierten Öffentlich-Privaten Partnerschaft (IÖPP) wirtschaftlich betätigen. Die Europäische Kommission versteht unter dem Begriff IÖPP eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Beteiligten, bei der gemischtwirtschaftliche Unternehmen gegründet werden, um öffentliche Aufträge durchzuführen. In dem Beitrag werden die Rahmenbedingungen erläutert: Der private Partner wird nicht nur als reiner Kapitalgeber benötigt, sondern auch das Know-how wird in die übertragenen Aufgaben eingebunden. Unabhängig von der Art der Gründung ist die öffentliche Verwaltung bei der Auswahl des privaten Partners nicht frei. Derzeit gibt es zwar noch kein spezifisches Regelwerk für die Gründung einer IÖPP, doch unterliegt sie dem Anwendungsbereich besonderer Verfahrensvorschriften wie dem Vergaberecht, so hat sich auch das Verfahren für die Auswahl des Partners hiernach zu richten. Wie jede wirtschaftliche Betätigung birgt auch die IÖPP Risiken, die bei Erstellung der Kriterien und der Verträge zu analysieren sind. Grundsätzlich gilt, dass eine IÖPP nur innerhalb der Grenzen ihres ursprünglichen Gegenstands tätig werden kann.

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Der Gemeinderat

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Nr. 4

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S. 12-13

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