Das Raumplanungsgesetz. Tl. 2. Das Raumplanungsgesetz und seine Bedeutung für die Anliegen der Landwirtschaft und der Bergregionen.

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Die Raumplanung hat zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft in weiten Teilen des Berggebietes einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung und Erhaltung der besonderen Funktionen des Alpenraums zu leisten hat. Die Forderung nach einer durchgehenden und umfassenden Planung im regionalen und kommunalen Raum bedingt daher im Bereich der Landwirtschaft den Schritt vom reinen Flächendenken zu differenzierten Nutzungsüberlegungen. Insofern stellen sich die Planungsprobleme anders. kb

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Recht, Planungsrecht, Raumordnung, Erlass, Verordnung, Raumplanungsgesetz, Entwicklungsplanung, Regionalplanung, Flächennutzung, Landwirtschaft, Bergregion

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Schweizer Ingenieur und Architekt 99(1981)Nr.14, S.287-290, Abb., Tab.

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Recht, Planungsrecht, Raumordnung, Erlass, Verordnung, Raumplanungsgesetz, Entwicklungsplanung, Regionalplanung, Flächennutzung, Landwirtschaft, Bergregion

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