Energieeinsparung: Modernisierung.
Stadthaus
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Stadthaus
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DE
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Blankenfelde
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ZLB: Zs 3017-4
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Abstract
1. Soll der Ersatz von Verbundfenstern durch Isolierglasfenster als Energiesparmaßnahme gerechtfertigt werden, so hat der Vermieter in der Erhöhungserklärung durch eine Wärmebedarfsberechnung darzulegen, in welchem Maße sich eine Verringerung des Bedarfs an Heizenergie ergibt. 2. Müssen bei der Berechnung der Modernisierungskosten fiktive Instandsetzungskosten abgezogen werden, genügt es nicht, lediglich eine Quote anzugeben. Vielmehr müssen die notwendigen Instandsetzungskosten konkret errechnet werden. 3. Eine Mieterhöhung wegen Einbaus einer einbruchhemmenden Tür erfordert die Erläuterung, durch welche Konstruktionsmerkmale der Tür der Einbruchschutz gegenüber der vorhandenen Tür erhöht worden ist. LG Berlin, Urteil vom 16.7.2001, Az. 67 S 527/00. difu
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Modernisierungsmarkt
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Nr. 1/2
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S. 23