Das Dogma Baufreiheit.
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1979
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ZZ
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Trotz der Tatsache, dass der größte Teil der Fläche der Bundesrepublik nicht baulich nutzbar sondern nur land- und forstwirtschaftlich nutzbar ist, besteht die herrschende Meinung, dass in der Bundesrepublik Baufreiheit gegeben sei und diese Baufreiheit aus Art. 14 GG folge. Rechtsdogmatisch bedeutet dies, dass Baufreiheit eine Eigenschaft eines jeden Grundstücks ist, auch des rechtlich unbebaubaren. Vorgehensweise und Funktion dieser rechtsdogmatischen Aussagen werden in dem Aufsatz zunächst vor dem Hintergrund der einfach-gesetzlichen Situation, ferner verfassungsrechtlicher und dann verfassungstheoretischer Überlegungen beleuchtet. hb
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Deutsches Verwaltungsblatt 94(1979)Nr.4, S.133-142, Lit.