Abfallwirtschaft Nordrhein-Westfalen. Sonderabfälle, Vorläufiger Plan.
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1978
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SEBI: 79/1674-4
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Zusammenfassung
Gemäß dem Abfallbeseitigungsgesetz von 1977 sind vor dem Aufstellen von Plänen zur Abfallbeseitigung nach überörtlichen Gesichtspunkten von den Ländern vorläufige Pläne aufzustellen, in denen bestehende und zugelassene Anlagen zur Lagerung und Beseitigung von gewerblichen Abfällen aufgeführt sind. Dieser vorläufige Plan des Landes Nordrhein-Westfalen beinhaltet ein Verzeichnis (Stand 1.7.1978) der bestehenden ortsfesten und mobilen Abfallbeseitigungsanlagen für gewerblichen und Sonderabfall sowie entsprechender Anlagen in anderen Bundesländern. mst/difu
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Düsseldorf: (1978), ca. 20 S., Kt.