Klimaschutz und Energiepolitik aktiv gestalten.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: Kws 860 ZB 6748

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Abstract

Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen sieht als zentrales Element den Klimaschutzplan vor. Ziel ist, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent sowie bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Der Plan soll die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele enthalten. Zur Erstellung des Plans wurden im August 2012 ein Koordinierungskreis und sechs Arbeitsgruppen mit den Themenfeldern 1: Umwandlungsektor, 2: produzierendes Gewerbe, 3: Bauen, 4: Verkehr, 5: Landwirtschaft, Boden und Forsten, 6: private Haushalte eingesetzt. Der Koordinierungskreis und die Arbeitsgruppen sind mit durchschnittlich 40 bis 50 Personen aller gesellschaftlich relevanten Gruppen Nordrhein-Westfalens besetzt. Der Deutsche Städtetag (DST) ist in dem Koordinierungskreis sowie in den Arbeitskreisen 1, 3 und 4 vertreten. Im Entwurf zum Klimaschutzplan wurden in folgenden Handlungsfeldern mit kommunalem Bezug Maßnahmen erarbeitet: Regenerative Energieerzeugung, Energieversorgung in kommunaler Verantwortung; Kommunale Liegenschaften; Energieeffizientes Bauen und Sanieren; Stadtplanung, Siedlungsentwicklung; Integrierte Verkehrsplanung, Mobilitätsmanagement, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV); Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz; Boden, Forstwirtschaft, Naturschutz, Stadtklima, Lufthygiene; Information, Kommunikation, Bildung, Gesundheit, Katastrophenschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der DST hat das Positionspapier "Klimaschutz in den Städten" beschlossen, dessen Inhalt in dem Beitrag vorgestellt wird.

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 9

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S. 3-5

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