Umweltverträglichkeitsprüfung, planerische Abwägung und Bodenschutz.
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Datum
1986
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ZZ
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SEBI: Zs 3096-4
IRB: Z 902
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
IRB: Z 902
BBR: Z 114
IFL: I 435/8
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Zusammenfassung
Am 6. Feb. 1985 verabschiedete die Bundesregierung ihre Bodenschutzkonzeption. Zugleich legte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenschutzprogramm ihren Abschlussbericht vor. Das Ziel beider Programme besteht darin, dem umfassenden Schutz des Umweltmediums Boden eine höhere Priorität bei staatlichen Maßnahmen und Planungen zu verschaffen. Als Instrumente einer Umsetzung der Bodenschutzkonzeption betrachten beide Programme die Umweltverträglichkeitsprüfung und die planerische Abwägung. Es werden die naturwissenschaftlichen Prämissen für die Beurteilung der Koexistenzfähigkeit verschiedener Ansprüche an den Boden vorgestellt und die wichtigsten Bodenbelastungen wie Bodenversiegelung, Bodenstrukturveränderungen und Schadstoffeinträge erläutert. Aus diesen Prämissen wurde ein Koexistenzkonzept entwickelt, das kurz, vor allen in seinen naturwissenschaftlichen Faktoren, vorgestellt wird. Zur Realisierung der Ziele der Bodenschutzkonzeptionen wird auch auf rechtswissenschaftliche und sozial- und politikwissenschaftliche Fragestellungen eingegangen. (hg)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Natur und Landschaft, Stuttgart 61(1986), Nr.7/8, S.282-286, Lit.