Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht - Nachbareinwendungen gegen einen Schweinestall im Dorfbereich. § 34 BauGB; §§ 5 Abs. 1 und 2 Nr.2, 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO; §§ 3 Abs. 1 und 2, 22 Abs. 1 Nr.1 BlmSchG. Bayerischer VGH, Urteil vom 26. Februar 1993 - 2 B 90.921.
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DE
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0340-7489
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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
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RE
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Abstract
Der Neubau eines größeren Schweinestalls muß nicht regelmäßig zu unzumutbaren Belastungen oder Störungen eines in 77 Meter Entfernung bestehenden Wohnhauses führen. Nicht amtlicher Leitsatz. Das Haus der Kläger liegt im vorliegenden Fall in einem durch landwirtschaftliche Betriebe, deren Gerüche und Geräusche vorgeprägten Dorfgebiet. Unter Heranziehung der VDI-Richtlinie 3471 und der Umrechnung der Schweine in Großvieheinheiten, sowie unter Berücksichtigung der in einem Dorfgebiet nach BImSchV und der Vorbelastung hinzunehmenden Immissionswerte gelangt das Gericht zu der Auffassung, daß keine unzumutbare Beeinträchtigung der Kläger zu erwarten sei. Im einzelnen in der Begründung zu örtlichen Ausbreitungsbedingungen und zur Wirkung technischer Vorkehrungen am Abluftkamin. (wb)
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Baurecht
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Nr.4
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S.442-444