Planungsrechtlicher Hintergrund bei Umnutzungen.

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0251-0960

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IRB: Z 11

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Abstract

Die Thematik der Nutzungsänderung von Bauten wird aus rechtlicher Sicht vor allem unter dem Gesichtspunkt ihrer raumplanerischen Zulässigkeit aufgegriffen. Dazu können noch denkmalpflegerische Aspekte kommen. Die örtlichen Behörden sind ausgehend von den bestehenden nutzungsplanerischen Festlegungen bei der Beurteilung eines Umnutzungsgesuchs nicht nur an das eidgenössische Raumplanungsrecht gebunden, sondern auch an das übergeordnete kantonale Bauund Planungsrecht.

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Schweizer Ingenieur und Architekt

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Nr.12

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S.17-20

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