Fragen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie bei der Erhebung von Ausgleichsbeträgen für städtebaulich bedingte Wertsteigerungen.

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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Zusammenfassung

Mit Beginn der Beratungen über den Gesetzentwurf zur Änderung des BBauG hat sich die Diskussion im politischen und fachlichen Bereich um die Einführung eines Ausgleichsbetrages zur Erfassung städtebaulich bedingter Wertsteigerungen verstärkt, konzentriert "auf § 135 a des Gesetzentwurfs, der die Erhebung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 50 % der durch die "Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes'' entstandenen Werterhöhungen des Baugrundstücks vorsieht''. Es wird den verfassungsrechtlichen Fragen bzw. der Kritik an den geplanten Bestimmungen nachgegangen, dabei wird die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG in den Vordergrund der Untersuchung gestellt.

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Schlagwörter

Bundesbaugesetz, Eigentumsverfassung, Bodenwertsteigerung, Bodenwertabgabe, Eigentumsgarantie, Bodenrecht, Stadtplanung, Recht

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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln 90 (1975), 13, S. 467-474

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Bundesbaugesetz, Eigentumsverfassung, Bodenwertsteigerung, Bodenwertabgabe, Eigentumsgarantie, Bodenrecht, Stadtplanung, Recht

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