Nichtstun und abwarten gilt nicht!. Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Stadt Köln.

Rat der Gemeinden und Regionen Europas
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Herausgeber

Rat der Gemeinden und Regionen Europas

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

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ISSN

1433-7428

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ZLB

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Zusammenfassung

Das magische Datum ist gekommen: Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union verbindlich in allen Mitgliedstaaten und von allen öffentlichen und nicht-öffentlichen Institutionen, Körperschaften, Vereinen und Unternehmungen anzuwenden. Die Stadt Köln hat die gesetzliche Verpflichtung frühzeitig als Aufgabe erkannt und setzt die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch ein strukturiertes Projektmanagement konsequent um.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Europa kommunal

Ausgabe

Nr. 3

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Seiten

S. 21-24

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