Rechtliche Anforderungen an raumplanerische Festlegungen zur Hochwasservorsorge, insbesondere im Baubestand.

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Berlin

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1869-9324

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GU
RE
EDOC

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Abstract

Gegenstand des Rechtsgutachtens ist die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise die Regionalplanung Gebiete, in denen bei Überflutung eine Gefahr für Leib und Leben bestünde, als Vorranggebiete zur Hochwasservorsorge ausweisen kann und ob sich diese Gebiete auch auf den Siedlungsbestand erstrecken können: Die These einer fehlenden Regelungsbefugnis der Regionalplanung in Bezug auf den Bestand lässt sich weder aus den Vorgaben des Raumordnungs-und Landesplanungsrechts noch aus den Vorgaben des Bauplanungsrechts herleiten. Diese Vorgaben streiten vielmehr im Gegenteil dafür, dass die Regionalplanung durchaus bereits bebaute und sogar entsprechend bauplanungsrechtlich abgesicherte Gebiete als Vorranggebiete für den Hochwasserschutz ausweisen darf. Eine solche Festlegung beeinträchtigt zwar nicht die Nutzungsmöglichkeiten von rechtmäßig errichteten baulichen Anlagen, führt aber immerhin zu Beschränkungen von künftigen, noch nicht realisierten Nutzungen.

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21 S.

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BMVBS-Online-Publikation; 13/2013