Das Regelungsverfahren im öffentlichen Dienst, Gesetz-Modell - Gesetz/Tarif-Modell. Eine Analyse der divergierenden Auffassungen der Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts

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SEBI: 76/4325

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Die Reform des öffentlichen Dienstes erschöpft sich nicht in der Reform des Dienstrechts. Dennoch stellt die Dienstrechtsreform das Kernstück einer Reform des öffentliche Dienstes dar. Die Studie untersucht unter verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen, vor allem rechtspolitischen und rechtsvergleichenden Aspekten die Ausgestaltung des Regelungsverfahren. Sie fragt dabei insbesondere, durch wen (Kompetenz) und in welcher Form (Gesetz/Tarifvertrag) das Dienstrecht gesetzt wird. Die beiden Modelle der von der Bundesregierung einberufenen Studienkommission für die Reform des Dienstrechts - a) das Gesetz-Modell, das eine Ausgestaltung nur durch Gesetz vorsieht; b) das Gesetz/Tarifvertragsmodell, das eine Ausgestaltung teilweise durch Gesetz und durch Tarifvertrag vorsieht - werden auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre verfassungsrechtliche Vereinbarkeit untersucht. Der Verfasser plädiert über Berufung auf die in Art. 1 GG postulierte Selbstverwirklichung des Menschen für möglichst weitgehende tarifvertragliche Regelungen.

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Öffentlicher Dienst, Dienstrechtsreform, Arbeitsrecht, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Verwaltung, Recht

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Heidelberg: (1975), VIII, 155 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1975)

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Öffentlicher Dienst, Dienstrechtsreform, Arbeitsrecht, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Verfassungsrecht, Verwaltung, Recht

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