Betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienst nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.

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SEBI: Zs 2141-1980,11

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Mit diesem Bericht werden organisatorische und personalwirtschaftliche Fragen beim Aufbau eines betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstes untersucht. Der Inhalt des Berichts wird dabei durch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit "sowie die auf seiner Grundlage erlassene Unfallverhütungsvorschrift" für Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (GUV 0.5) der Gemeindeunfallversicherungsverbände bestimmt. Auf der Grundlage örtlicher Erfahrungen enthält er Empfehlungen, die sich auf die organisatorischen Grundlagen, den Personalbedarf und besonders die Personalbedarfsdeckung beziehen. Umfangreiche Anlagen, darunter Stellenbeschreibungen einer Betriebsarztstelle und der Stelle einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, geben Hilfestellung für den Aufbau eines eigenen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstes bzw. zeigen Wege auf, wie der Bedarf auf andere Weise abgedeckt werden kann. gm/difu

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Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingung, Personalwesen, Betriebsarzt, Gesundheitswesen, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln:(1980), 56 S.,

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Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingung, Personalwesen, Betriebsarzt, Gesundheitswesen, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 11/80