Die Außenvertretung Berlins/West. Zugleich ein Beitrag zu den Rechten der Alliierten bei der deutschen Einigung.

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SEBI: 91/1178

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Die möglichst weitgehende Außenvertretung Berlins (d. h. jedes Handeln im internationalen Verkehr, welches seiner Art und seinem Anspruch nach auch Rechtswirkungen für das Gebiet West-Berlins und seine Bewohner entfalten soll) durch die BRD war von größter wirtschaftlicher und politischer Bedeutung für die Stadt. Auch für die Einbeziehung Berlins in den Einigungsprozeß Deutschlands war die völkerrechtliche Stellung Berlins wichtig. Die Arbeit gibt eine geschlossene Darstellung der rechtlichen Aspekte der Außenvertretung Berlins durch die Westalliierten (hier unter besonderer Berücksichtigung des Einigungsprozesses), durch den Bund und das Land Berlin. Auch die Einbeziehung Berlins in die Europäische Gemeinschaft wird behandelt. Der Autor geht dabei vom Stand der ersten Hälfte des Jahres 1990 aus, als Berlin noch Besatzungsgebiet und noch nicht als Hauptstadt designiert war. lil/difu

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Außenvertretung, Viermächtestatus, Besatzungsrecht, Deutschlandpolitik, Deutsche Einheit, Internationales Recht, Europarecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Übernational

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Erlangen-Nürnberg: (1990), XX, 282 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1990)

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Außenvertretung, Viermächtestatus, Besatzungsrecht, Deutschlandpolitik, Deutsche Einheit, Internationales Recht, Europarecht, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Übernational

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