Wald im nichtbeplanten Innenbereich? Baugenehmigung ohne forstliche Umwandlungsgenehmigung.
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SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
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Zusammenfassung
Der Autor geht der Frage nach, ob es "Wald" im nichtbeplanten Innenbereich nach § 34 BBauG geben kann und ob es daher bei einer geplanten Bebauung eines mit Forstpflanzen bestandenen Grundstücks im unbeplanten Innenbereich einer forstlichen Umwandlungsgenehmigung nach § 39 Forstgesetz NW bedarf. Der § 1 BWaldG definiert Wald mit den Kennzeichen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion. Diese Funktionen setzen eine bestimmte Flächengröße und eine entsprechende Umgebung voraus, die bei einem im bebauten Innenbereich liegenden Grundstück nicht gegeben sein kann. Ein solches Grundstück wird daher unter die Bestimmung des § 1 Abs. 2 ForstG NW fallen, der besagt, dass "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen nicht Wald im Sinne des Gesetzes" sind und einer Umwandlungsgenehmigung nicht bedürfen. (wg)
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Wald, Innenbereich, Umwandlung, Genehmigung, Bundeswaldgesetz, Forstgesetz, Naturraum/Landschaft, Landschaftstyp, Recht, Bundesbaugesetz
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 39(1985), Nr.5, S.192-194
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Wald, Innenbereich, Umwandlung, Genehmigung, Bundeswaldgesetz, Forstgesetz, Naturraum/Landschaft, Landschaftstyp, Recht, Bundesbaugesetz