Die Modernisierung von Wohnraum.
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1982
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
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Zusammenfassung
Die Durchsetzung des Duldungsanspruches bei Modernisierungsmaßnahmen von Wohnraum, wie auch die Kündigung zur Durchsetzung von Modernisierungsmaßnahmen werden sowohl in formeller aber auch in materiell-rechtlicher Hinsicht in dem Beitrag dargestellt. Abschließend weist der Autor auf die geplanten gesetzlichen Neuregelungen hin, wonach in § 541 b BGB die Duldungspflicht einheitlich geregelt werden soll. In § 541 b II BGB ist auch vorgesehen, dass der Vermieter die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme vorher ankündigen muss. In § 541 b IV BGB wird dann geregelt, dass abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters unwirksam sind. rh
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Schlagwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Mietvertrag , Wohnraum , Modernisierung , Kündigung , Wohnraumkündigung
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 34(1981)Nr.11, S.321-326, Lit.
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Stichwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Mietvertrag , Wohnraum , Modernisierung , Kündigung , Wohnraumkündigung