Volkswirtschaftliche Deckungsbeiträge als Bemessungsgrundlage für eine wettbewerbsneutrale Wegekostenharmonisierung.
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1979
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IRB: Z 872
BBR: Z 444
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Zusammenfassung
Durch volkswirtschaftliche Deckungsbeiträge kann eine Wegekostenharmonisierung für die Verkehrsträger erreicht werden. Damit werden Voraussetzungen für eine Wettbewerbsneutralität der verschiedenen Verkehrsmittel geschaffen, soweit hierfür die Verkehrswegekosten eine Rolle spielen. Eine entsprechende Wettbewerbsneutralität für die Kosten der Verkehrsdurchführung (Betriebsführungskosten) kann erst erzielt werden, wenn eine echte Wegekostenharmonisierung abgeschlossen und im Verkehrsmarkt wirksam geworden sein wird. hb
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Nahverkehrsprax. 26(1978)Nr.11, S.546-547, 550, 552-554, Lit.