Rechtsprechung. Zulassung von Windkraftanlagen im Außenbereich. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen, abgedruckt in DVBI. 1994, 1141 - mit Anmerkung Taegen; ZfBR 1994, 290.
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DE
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0005-6847
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IRB: Z 197
ZLB: Zs 788-4
BBR: Z 68
ZLB: Zs 788-4
BBR: Z 68
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RE
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Abstract
Der Kläger bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Hofstelle sich am Rande einer kleinen Gemeinde auf der Insel Föhr befindet. Er begehrt einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Leistung von 280 kW. Der erzeugte Strom soll zu etwa einem Fünftel der Versorgung des landwirtschaftlichen Betriebes des Klägers dienen und im übrigen in das öffentliche Netz eingespeist werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Dagegen verpflichtete das Berufungsgericht den beklagten Landrat zur Erteilung des Bauvorbescheids. Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidungsgründe werden auszugsweise wiedergegeben.
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Die Bauverwaltung
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Nr.1
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S.27-29