Städtebauliche und regionalplanerische Auswirkungen veränderter Ladenschlußzeiten.
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Datum
1991
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ZZ
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SEBI: Zs 237-4
BBR: Z 700
IRB: Z 1003
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IRB: Z 1003
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Zusammenfassung
Nach langer und z.T. sehr emotional geführter Diskussion wurde im Herbst 1989 der sog. "Dienstleistungsabend" eingeführt. Seitdem sind nach § 3 des Ladenschlußgesetzes (LSchlG) die Ladenöffnungszeiten Donnerstags bis 20.30 Uhr ausgedehnt. Ein zeitlicher Ausgleich soll an den ohnehin schwach frequentierten langen Samstagen in den Sommermonaten stattfinden; die zulässige Ladenöffnungszeit wurde hier auf 16.00 Uhr verkürzt. Mit der Änderung des Ladenschlußgesetzes fanden die bereits seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 1956 anhaltenden Diskussionen und Auseinandersetzungen um dessen Notwendigkeit bzw. dessen angeblich negativen wirtschaftsstrukturellen und versorgungspolitischen Auswirkungen ein (vorläufiges) Ende. Die Stellungnahmen zum LSchlG reichten von der Forderung nach vollkommener Abschaffung über verschiedene Modifikationen bis hin zur Beibehaltung des "notwendigen und erprobten Ordnungsrahmens". Ausgehend von neueren Befragungen und Zählungen, geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, welche Auswirkungen der Dienstleistungsabend nun tatsächlich gehabt hat und wie sich die Ausweitung der Verkaufszeiten am langen Donnerstag auf die Städte und Gemeinden ausgewirkt hat. - (Verf.)
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Raumforschung und Raumordnung, Köln 49(1991), H.6, S.425-432, Abb.; Lit.