Gemeinschaftseigentum - Bauliche Veränderungen. Rechtsprechungsteil - Ziviles Baurecht. BGH, Beschluß vom 18.1.1979 - VII ZB 19/78, OLG Stuttgart, LG Stuttgart.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, durch die nicht die Rechte aller Wohnungseigentümer in Sicht des § 22 Absatz 1 Satz 2 WEG beeinträchtigt werden, beduüfen der Zustimmung nur derjenigen Wohnungseigentümer, die von der beabsichtigten Maßnahme in ihren Rechten betroffen werden. Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist weder erforderlich noch ausreichend. Eine Entscheidung des BGH aufgrund folgender §§: 14 WEG, 21 WEG, 22 WEG. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnungsrecht, Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum, Bauveränderung, Mehrheitsbeschluss, Sondernutzungsrecht, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Baurecht 10(1979)Nr.2, S.166-169, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Wohnungsrecht, Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftseigentum, Bauveränderung, Mehrheitsbeschluss, Sondernutzungsrecht, Rechtsprechung, Gerichtsentscheidung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries