Rechtsfragen der Marktintegration Erneuerbarer Energien. Probleme und Perspektiven.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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Stuttgart

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ZLB: R 257/79

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RE

Zusammenfassung

Mit der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 hat der Gesetzgeber den bei der vorherigen Novelle eingeschlagenen Weg zur wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe durch Ausschreibungen konsequent fortgesetzt und zugleich die bislang fundamentalste Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgenommen, wenngleich einzelne Neuerungen wie die Anschlussförderung für Biomassebestandsanlagen, die spezifischen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften und die Förderbeschränkung in Netzausbaugebieten die stärkere Marktorientierung der Förderung konterkarieren. Die Verordnungsermächtigung für technologieoffene Ausschreibungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 kann als Hinweis verstanden werden, dass der Gesetzgeber gewillt ist, den eingeschlagenen Weg zur fortschreitenden Marktintegration weiter fortzusetzen.

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212 S.

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Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht; 66