Zum Potenzial des europäischen Weiterverwendungsrechts für die Erforschung der Biodiversität.
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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1139314-2
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ZLB: R 687 ZB 7025
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RE
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Abstract
Das Recht, Dokumente des öffentlichen Sektors zu kommerziellen wie nichtkommerziellen Zwecken weiterzuverwenden, unterliegt im Binnenmarkt der Europäischen Union dem Regime der Public Sector Information-Richtlinie, sog. PSI-Richtlinie. Voraussetzung für das Weiterverwendungsregime ist die Zugänglichkeit der Dokumente, etwa über das Umweltinformationsrecht. Die PSI-Richtlinie soll gewährleisten, dass die Dokumente diskriminierungsfrei in den Binnenmarkt eingespeist und zur Entwicklung innovativer Dienstleistungen und Produkte genutzt werden. Sie verfolgt eine vorrangig binnenmarktpolitische Zielsetzung. Wie die Inhalte der 2019 neu gefassten PSI-Richtlinie zugleich der Erforschung der Biodiversität dienen können, ist Gegenstand des Beitrags.
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Zeitschrift für Umweltrecht : ZUR ; das Forum für Umwelt- und Planungsrecht
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2
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84-91