Bericht zum Verfahren der Planung und der Stadtentwicklung in Berlin.

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1979

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SEBI: 80/6847-4

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Zusammenfassung

Um die Planung für die Stadtentwicklung zu intensivieren, hat der Senat der Stadt Berlin seit 1970 die vorhandenen Planungsinstrumentarien durch ein ressortübergreifendes Planungsverfahren ergänzt und die ressortinterne Planung soweit wie notwendig verstärkt. Die Aufgaben der Planung lassen sich dabei wie folgt klassifizieren 1. Zielplanung, 2. Programmplanung, 3. Projektplanung, 4. Durchführung und 5. Kontrolle. Dabei soll sichergestellt bleiben, daß eine Problematisierung, Abstimmung und Koordinaten der einzelnen Ziel-, Mittel-, Programm- und Projektplanung in den einzelnen Stufen und zwischen diesen erreicht wird. geh/difu

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Berlin: (1979), 29 S.

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