Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wider die Tierschutzgesetzgebung im kommunalen Bereich der Stadt Köln in den Jahren 1988-1993.
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DE
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Hannover
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ZLB: 96/2260
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DI
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Abstract
Das Tierschutzrecht, seine behördliche Handhabung und die Gerichtspraxis geben oft Anlaß zur öffentlichen Kritik. Dabei handelt es sich nicht um die Polemik militanter Tierschützer, sondern um stichhaltige Vorwürfe aus den Reihen der Veterinärmediziner und Juristen. In der Stadt Köln ist für die Überwachung des Tierschutzgesetzes neben dem Veterinäramt auch der Bereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Sitz in den einzelnen Bezirksämtern zuständig. Diese Behörden besitzen eigenständige Vollzugsgewalt und sollen Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz verfolgen und ahnden. Ziel der Studie ist es, zu untersuchen, in welcher Art und in welchem Umfang von ihnen diese Aufgaben wahrgenommen werden und inwieweit sie dabei mit dem Veterinäramt kooperieren. Ausgewertet wurden 92 Strafanzeigen und 113 Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Davon wurden 93,5 % bzw. 40,7 % der Verfahren mit unzureichender Begründung eingestellt. sosa/difu
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184 S.