Die zwangsweise Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten in Nordrhein-Westfalen. Vergleichende epidemiologische und anamnestische Erhebungen im Landeskrankenhaus Düren und an der Psychiatrischen Klinik der RWTH Aachen.

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Aachen

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ZLB: 97/1593

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DI

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Abstract

Die moderne Psychiatrie sieht sich aufgrund der teilweise sehr rigiden Behandlung von psychisch kranken Menschen in dem Zwiespalt, statt zu helfen auch noch bei der zwangsweisen Unterbringung und Einweisung Vorschub zu leisten. Zur juristischen Absicherung der Möglichkeit der psychiatrischen Praxis, zwangsweisen Freiheitsentzug vorzunehmen, wurden entsprechende Gesetze verabschiedet, deren Einhaltung im Hinblick auf die deutsche Vergangenheit zwingend notwendig ist. Hinsichtlich der Altersstruktur, der Unterbringungsdauer, der psychiatrischen Vorerfahrungen des einweisenden Arztes und der Entlassungsdiagnosen untersucht die Autorin Übereinstimmungen und Unterschiede aufgrund ähnlicher Krankheiten oder deren Verläufe. Dabei geht es im wesentlichen um die Anwendung der gesetzlichen Vorlagen und deren patientenabhängigen Gebrauch. mabo/difu

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106 S.

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