Gutachten zur Frage der Rechtmäßigkeit der geplanten Einkreisung der Stadt Delmenhorst - § 5 des Entwurfs des Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform.

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IFWP G 3853 SN-2/75

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GU

Zusammenfassung

Verf. überprüft die materielle Rechtmäßigkeit des Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform, das u. a. vorsieht, die bisher kreisfreie Stadt Delmenhorst dem neuen Landkreis Wesermarsch einzugliedern. Er stellt fest, daß Delmenhorst als Entlastungsort keinerlei Verflechtungen zur Wesermarsch aufweist und somit in keiner Weise dem Typus der einzukreisenden Stadt entspricht. Eine Anbindung Delmenhorst an die Wesermarsch würde keine Förderung in der Aufgabenerfüllung des Gesamtraumes versprechen, sondern eine Störung bedeuten. Verf. erklärt die Regelung für system- und verfassungswidrig.

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Schlagwörter

Gemeindegebietsreform, Kreisgebietsreform, Kreisverwaltungsreform, Einkreisung, Verwaltungsreform, Gebietsreform, Raumordnung, Verwaltungsrecht, Planung, Recht

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Würzburg: (1975), 90 S., Kt.

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Gemeindegebietsreform, Kreisgebietsreform, Kreisverwaltungsreform, Einkreisung, Verwaltungsreform, Gebietsreform, Raumordnung, Verwaltungsrecht, Planung, Recht

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