Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung jetzt generell vorgeschrieben.
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IRB: Z 877
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Abstract
Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten zentraler Anlagen ist künftig auch bei nicht preisgebundenen Miet- und Eigentumswohnungen sowie bei gewerblich und sonstwie genutzten Räumen vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass Räume in einem Gebäude, die von einer gemeinsamen Anlage mit Wärme oder Warmwasser versorgt werden, von einer Mehrzahl von Nutzern genutzt werden. Entsprechende Verpflichtungen enthält die am 1.3.1981 in Kraft getretene Heizkosten-Verordnung, die Vorschriften enthält, die denen nach der Neubaumietenverordnung vergleichbar sind, sich in Details aber unterscheiden. hb
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Recht, Wohnung, Energie, Energieeinsparungsgesetz, Heizkosten, Warmwasserkosten, Abrechnung, Verbrauchsabhängigkeit
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 71(1981)Nr.3, S.122-125
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Recht, Wohnung, Energie, Energieeinsparungsgesetz, Heizkosten, Warmwasserkosten, Abrechnung, Verbrauchsabhängigkeit