Raumordnung und Chancengleichheit.

Haack, Dieter
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1979

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IRB: Z 1035
SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46

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Zusammenfassung

Bund und Länder haben gemeinsam die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen als ein Hauptziel für die gesamträumliche Entwicklung des Bundesgebietes im Bundesraumordnungsprogramm festgeschrieben. Gleichwertige Lebensbedingungen werden als eine wesentliche Grundlage für die Chancengleichheit aller Bürger angesehen. Überlegungen, die eine räumlich-funktionale Aufgabenteilung innerhalb des Bundesgebietes fordern, werden von der Bundesregierung abgelehnt, da sie geradezu eine Umkehr von bisherigen raumordnungspolitischen Leitzielen bedeuten und die Ungleichheit einzelner Gebietsteile festschreiben oder verstärken. hb

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Landkreis 48(1978)Nr.11, S.518-519

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