Örtliche Volksvertretungen und Örtliche Versorgungswirtschaft. Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe bei der Leitung der Örtlichen Versorgungswirtschaft unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems.
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1966
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SEBI: CM 984
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Zusammenfassung
Die örtliche Versorgungswirtschaft ist ein Bereich der Volkswirtschaft der DDR mit unmittelbar örtlichem Versorgungscharakter, die durch die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, besonders in den Gemeinden, Städten und Kreisen, durchgeführt wird. Zur örtlichen Versorgung gehören, unabhängig von ihrer Eigentumsform, Betriebe und Einrichtungen, die Waren produzieren oder verarbeiten, Leistungen erbringen und Reparaturen ausführen, die für die tägliche Versorgung der Bevölkerung vonnöten sind. Ausgehend vom Erlaß des Staatsrates der DDR vom 2. Juli 1965 über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe versteht sich die Arbeit als praktische Anleitung für die Betroffenen (z. B. Abgeordnete der Volksvertretungen usw.) zur Verbesserung der örtlichen Versorgungswirtschaft. Die Arbeit umfaßt die Rolle und die Funktion der örtlichen Versorgungswirtschaft, die Planung und Leitung sowie die wissenschaftliche Organisation und Arbeitsweise der Volksvertretungen. kp/difu
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Berlin/DDR: Staatsverlag (1966), 203 S., Abb.; Lit.(Diss.; Akademie für Staats- und Rechtswiss., Potsdam 1965)