Geheimnisschutz und Öffentlichkeit in Verwaltungsverfahren und -prozeß.

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DE

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Bayreuth

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ZLB: 98/4339

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DI

Zusammenfassung

Zunächst wird der Begriff des Geheimnisschutzes definiert und dessen verfassungsrechtliche Bedeutung dargestellt. Es wird zwischen staatlichen, geschäftlich-betrieblichen oder persönlichen Geheimnissen unterschieden. Besonderer Bezug wird in dieser Untersuchung auf den Geheimnisschutz auf Behördenebene genommen, weil dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig ein Verwaltungsverfahren vorausgeht und dort preisgegebene Geheimnisse auch vor Gericht bedeutsam werden können. In diesem Zusammenhang überprüft der Autor die gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Schutzmechanismen auf ihre Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Im Anschluss daran werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Grundsatzes der Öffentlichkeit aufgezeigt und erörtert, welche Regelungen die Verwaltungsgerichtsordnung sowohl zum Schutz von Geheimnissen als auch zur Gewährleistung der sich aus dem Gebot der Öffentlichkeit ergebenden Anforderungen bereithält. kirs/difu

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207 S.

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