Rechtliche Grundlagen einer europäischen Raumordnungspolitik.

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Marburg

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ZLB: 95/2998
BBR: X 447/64

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Abstract

Durch den EG-Vertrag von Maastricht hat die Europäische Union zwar keine originäre Raumordnungskompetenz erhalten, wohl aber sind verschiedene raumbedeutsame Kompetenzbereiche weiter gestärkt worden. Vor diesem Hintergrund ist in jüngerer Zeit die Frage der Notwendigkeit und Ausgestaltung einer europäischen Raumordnungspolitik zunehmend diskutiert worden. In dem vorliegenden Beitrag behandelt der Verf. Vorschläge, die sich auf eine Intensivierung der Raumordnung auf europäischer Ebene, insbesondere auf die Erarbeitung eines "Europäischen Raumentwicklungskonzeptes", beziehen, aus rechtlicher Sicht. Ein erster Aspekt bezieht sich auf die Selbstbindung der Gemeinschaft durch Festlegung raumordnerischer Grundsätze auf EU-Ebene, evtl. für bestimmte Regionen in "Raumordnungsplänen" konkretisiert, mit dem Ziel einer besseren internen Koordination und Abstimmung der verschiedenen Politikbereiche der Gemeinschaft. Als zweiter Aspekt werden die Möglichkeiten einer Fremdbindung der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Raumordnung durch die Gemeinschaft rechtspolitisch gewürdigt. Die Überlegungen münden in eine Empfehlung zu den Inhalten eines europäischen Raumentwicklungskonzeptes. - PS.

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S.37-54

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Marburger geographische Schriften; 125