Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin.

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2015

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Berlin

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ZLB: Kws 130/124

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Abstract

Mit der überarbeiteten Leitlinie sind die Regelungen zum Abschluss städtebaulicher Verträge erstmals aktualisiert worden. Wesentliche Änderung ist die Einführung einer festen Quote für den geförderten Wohnungsbau von mindestens 25 Prozent bei Wohnungsbauprojekten, für deren Realisierung ein Bebauungsplan notwendig ist. Zuvor war in diesem Zusammenhang eine mögliche Spanne des Anteils preiswerten Wohnraums vorgesehen. Weitere Änderungen der Leitlinie betreffen die Präzisierung der Regelungen für die Bereitstellung der erforderlichen sozialen Infrastruktur. Mit dem Modell werden Projektträger nach berlinweit einheitlichen und transparenten Maßstäben an den Kosten beteiligt, die aus den Anforderungen der wachsenden Stadt resultieren. Das gilt insbesondere für die Herstellung des vorhabenbezogenen Ausbaus der sozialen und technischen Infrastruktur - beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, die Erschließung oder Anlage von Grünflächen. Die Realisierung von preiswertem Wohnraum kann ebenfalls in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.

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42 S.

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