Zu große Maschenweite. Kritik am System zur Entsorgung von Elektrokleingeräten.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
Seit März 2006 sollen Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt und an den kommunalen Annahmestellen abgegeben werden. Die neuen Anforderungen stellen für Großgeräte kein Problem dar, denn sie werden beim Neukauf in Zahlung genommen oder per Sperrmüll entsorgt. Doch für Kleingeräte gibt es Schwierigkeiten, die in dem Beitrag behandelt werden. Wie die ersten Erfahrungen mit der neuen Regelung zeigen, ist das Netz der Annahmestellen für kleine Altgeräte nicht überall dicht genug. Außerdem sind für einen großen Teil der Bevölkerung - wie Menschen ohne Auto und ältere, gebrechliche Menschen - die häufig abgelegenen Sammelstellen nicht oder nur schwer erreichbar. So ist zu befürchten, dass viele Bürger das neue Gesetz ignorieren und Elektro-Altgeräte wie gewohnt im Hausmüll entsorgen. Vor diesem Hintergrund wird an die Kommunen appelliert, ihrer Aufgabe gerecht zu werden und die Sammlung nicht am Bürger vorbei, sondern für ihn und gemeinsam mit ihm zu gestalten. Mit der Kostenverlagerung der Entsorgung zu den Produkten, werden bei den Kommunen Kosteneinsparungen erzielt, die in Form einer optimierten und bürgerfreundlichen Sammlung von Elektro-Altgeräten an die Kunden weitergegeben werden sollten. Für die Sammlung der Altgeräte bietet sich aus Sicht der Verbraucher auch der Handel an. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit sollte daher der Handel ein freiwilliges Rücknahmeangebot machen. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 6
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S. 25