Die Politik steht in der Pflicht zu handeln. Lärmschutz. Perspektiven.
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Durch die zentrale Lage und die boomende Industrie ist die Lärmbelastung in der Bundesrepublik Deutschland zu einem der wichtigsten Umweltschutzthemen geworden. Doch immer noch herrscht die Auffassung vor, dass Lärmschutz auf Freiwilligkeit beruhen muss. In diesem Sinne wurden Gesetze ausgelegt und Verordnungen gestaltet, wie zum Beispiel die Festlegung von Grenzwerten bei Schienenfahrzeugen. Die Bewertung der Lärmpegel wurden lange Zeit getrennt nach Verkehrsarten vorgenommen. Doch die sektorale Lärmpegelbetrachtung ist nicht mit den Zielen des Immissionsschutzes vereinbar. Dies wird beispielsweise entlang von Schienenstrecken im Rheintal besonders deutlich. Hier ist die grundrechtliche Schwelle zum Schutz von Gesundheit und Eigentum vielerorts überschritten. An Eisenbahnlinien wie im Rheintal reicht selbst eine sektorale Betrachtung für die Überschreitung der Grenzwerte. Werden die akustische Verbindung beider Rheinseiten, der Wasserverkehr auf dem Rhein sowie der Verkehr von zwei Bundesstraßen hinzugerechnet, ist die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung medizinisch nicht mehr vertretbar. Dazu wird in dem Beitrag ausgeführt, dass die gesamte bisherige Lärmschutzpolitik nicht wirkungsgerecht und effizient ist. Demgegenüber könnte der Lärm an der Quelle, das heißt an Fahrzeugen oder Flugzeugen selbst, oft mit einfachen Maßnahmen um die Hälfte und mehr reduziert werden. Ein effektiver Lärmschutz muss sich einerseits aus Emissionsgrenzwerten für die Quellen und andererseits an Immissionsgrenzwerten aller Lärmquellen für die Einwirkungsorte zusammensetzen.
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Der Gemeinderat
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Nr. 10
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S. 56-57