Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Stand 1. Januar 1990. 15. Fortschreibung.

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SEBI: 79/869-Fortschr.15-4

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Eine medizinisch leistungsfähige, sozial tragbare und wirtschaftlich stationäre Krankenversorgung setzt eine systematische und kontinuierliche Planung der Versorgungskapazitäten im Krankenhausbereich voraus. In seiner Doppelfunktion hat der Krankenhausplan des Freistaates Bayern den konkreten Bedarf an stationären Krankenhausleistungen festzustellen und zu bestimmen, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Dem Planwerk beigefügt ist eine Karte mit den Standorten der Universitätsklinika und der im Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser nach Bettenzahl und Versorgunsstufe. jp/difu

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Krankenhausplan, Förderung, Trägerschaft, Bettenzahl, Fachrichtung, Bestandsaufnahme, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Krankenhaus

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München: (1990), 125 S., Kt.; Tab.; Reg.

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Krankenhausplan, Förderung, Trägerschaft, Bettenzahl, Fachrichtung, Bestandsaufnahme, Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge, Krankenhaus

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