Der richtige Weg gegen den Krach. Lärmaktionspläne.

Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik

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DE

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Bielefeld

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0941-9225

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ZLB: Kws 740 ZB 6736

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Abstract

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Oktober 2018 die "Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region" veröffentlicht. Sowohl in den maßgeblichen Vorschriften für die Bekämpfung des Verkehrslärms von Straßen und Schienenwegen, als auch den höchstrichterlichen Urteilen dazu, liegt die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung etwa 15 Dezibel höher als in den Empfehlungen der WHO. Es gibt also nach wie vor Verbesserungsbedarf. Lärmaktionspläne sind ein zentrales Instrument des Lärmschutzes vor Ort. In Baden-Württemberg sind zum Beispiel annähernd 600 Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für Hauptstraßen zu erstellen. Im Juli wurde mit einem Urteil die Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung ausgeweitet. Kommunale Kooperationen bieten die Möglichkeit, über die eigenen Gemeindegrenzen hinwegzudenken. Als Beispiel hierfür wird in dem Beitrag das Modellprojekt zur Gesamtlärmbetrachtung der Gemeinden Eislingen, Salach und Süßen im Filstal vorgestellt, das in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführt wurde. Außerdem wird auf ein Fachgespräch von LärmwirkungsforscherInnen hingewiesen, das in einer gemeinsamen Erkärung neue Schwellenwerte für eine gesundheitsverträgliche Lautstärke definierte.

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Fachzeitschrift für alternative Kommunalpolitik : AKP : Fachzeitschrift

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Nr. 3

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S. 50-51

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