Die Folgen rechtswidriger Baugenehmigungen für den Fortgang der Bebauung im Bebauungsplangebiet.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 86/6157
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es "keine Gleichheit im Unrecht". Für ein Baugenehmigungsverfahren bedeutet dies, daß ein Bürger grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung aus einer bereits efolgten rechtswidrigen Genehmigung z. B. gegenüber einem Nachbarn im Zusammenwirken mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten kann. Andererseits kann eine Vielzahl von dem Bebauungsplan widersprechenden Baulichkeiten diesem seine gesetzliche Geltung nehmen (auch Derogation genannt). Aufgrund der gegensätzlichen Ergebnisse, daß rechtswidrige Baugenehmigungen einmal keine Ansprüche begründen, zum anderen aber dem Bebauungsplan die Geltung nehmen und damit zur Zulässigkeit eines neuen Bauvorhabens führen können, wird den Folgen rechtswidriger Baugenehmigungen für den Fortgang der weiteren Bebauung nachgegangen. kp/difu
Description
Keywords
Baugenehmigung, Rechtswidrigkeit, Gewohnheitsrecht, Bebauungsplan, Baugebiet, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Bebauung, Bauleitplanung, Verfassungsrecht, Baurecht, Planungsrecht, Recht, Bauordnungsrecht
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Göttingen: (1985), XX, 152 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1985)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Baugenehmigung, Rechtswidrigkeit, Gewohnheitsrecht, Bebauungsplan, Baugebiet, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Bebauung, Bauleitplanung, Verfassungsrecht, Baurecht, Planungsrecht, Recht, Bauordnungsrecht