Landschaftsrahmen für die Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen und Salzhausen, Landkreis Harburg und Landkreis Lüneburg.
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SEBI: 82/4864-4
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Das Planungsgebiet ist für den Erholungsraum Hamburg ein bedeutendes Naherholungsgebiet. Ebenso ist die Erholungswirtschaft für das ausgeprägt ländlich strukturierte Gebiet ein wertvoller, entwicklungsnotwendiger Faktor und eröffnet mit ihren auf diesen Strukturen gut abstimmbaren Instrumentarien angemessene Entwicklungschancen. Aufgabe dieses Landschaftsrahmenplanes ist es, unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine flächendeckende Nutzungsplanung zu erstellen. In diesem sind mögliche konkurrierende Nutzungsansprüche aufeinander abzustimmen mit dem Ziel; die als notwendig erkannten gesellschaftlichen Ansprüche an die Landschaft mit den ökologischen Gegebenheiten oder dem ökologisch "Verantwortbaren" in Einklang zu bringen. geh/difu
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Landschaftsplanung, Landschaftsrahmenplan, Naherholungsgebiet, Flächennutzung, Landschaftsbewertung, Ökologie, Raumplanung, Erholung, Fremdenverkehr, Umweltschutz
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Hannover:(1977?), 88 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.
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Landschaftsplanung, Landschaftsrahmenplan, Naherholungsgebiet, Flächennutzung, Landschaftsbewertung, Ökologie, Raumplanung, Erholung, Fremdenverkehr, Umweltschutz