WiStrG § 5; ZPO § 29a; BGB § 556 III. Mietvertrag zur Weitervermietung kein Mietvertrag über Wohnraum. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid v. 24.10.1983 - Az. 3 Re-Miet 4/83.

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1984

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Besteht der Zweck eines Mietvertrages über zum Wohnen geeignete Räume darin, dass der Mieter diese an Dritte untervermietet, so handelt es sich selbst dann nicht um einen Mietvertrag über Wohnraum, wenn der Mieter eine gemeinnützige Organisation ist, die die Weitervermietung zur Verfolgung eines sozialen, satzungsgemäßen Zwecks und nicht aus wirtschaftlichen Interessen beabsichtigt. Das Urteil stützt sich auf die §§ WiStrG 5, ZPO 29a und BGB 556. -y-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.7, S.373-374, Lit.

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