Das Grundrecht auf Naturgenuß und Erholung
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1971
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SEBI: 72/2591
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Zusammenfassung
Artikel 141 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung gestattet jedermann den Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur. Trotz gesellschaftspolitischer Aktualität ist die Transformation dieser Verfassungsnorm in das subkonstitutionelle Recht bisher ein Problem. Insbesondere steht der Rechtsausübung die geltende Privatrechtsordnung entgegen. Ziel der Arbeit ist es, Rechtsnatur, Inhalt, Ausmaß und Tragweite dieser Verfassungsnorm zu ergründen, sie dogmatisch in das Wert- und Anspruchsystem der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes einzuordnen und Vorschläge für eine Aktualisierung des Art. 141 (3) BV in Gesetzgebung und Verwaltung zu entwickeln.
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München, (1971) XI; 342 S., Tab.; Lit.