Die Privatisierung des Staates am Beispiel der Verweisungen auf die Regelwerke privater Regelgeber im Technischen Sicherheitsrecht.
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SEBI: 89/1433
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Der Gesetzgeber hat in zahlreichen Fällen privaten Organisationen (z. B. DIN, VDE, VDI, DVGW) das Recht gegeben, technische Regelwerke über Sicherheitsanforderungen mit Wirkung gegenüber Dritten in der Weise zu erlassen, daß es in das Ermessen der privaten Regelgeber gestellt ist, das Regelwerk entsprechend den sich ergebenden Anforderungen zu ändern. Da die technischen Erfordernisse ständig einer Änderung unterliegen, erhält der private Regelgeber damit die Stellung eines Gesetzgebers im materiellen Sinne. Geprüft werden die Zulässigkeit der Ermächtigung der privaten Regelgeber als Rechtsverordnung, als Satzung und, da diese beiden Möglichkeiten abgelehnt werden, als Ermächtigung eigener Art. Anwendungsgebiete sind die Rechtsgrundlagen der überwachungsbedürftigen Anlagen, der technischen Arbeitsmittel, der Energieversorgung, des Umweltschutzes, der Kernenergie und der explosionsgefährlichen Stoffe. chb/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Technik, Sicherheitsrecht, Technische Regel, Regelwerk, Privater, Energieversorgung, Umweltschutzrecht, Atomrecht, Verweisung, Satzung, Verband, Energie, Umweltschutz, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht
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Frankfurt/Main: Lang (1986), 118 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1985/86)
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Technik, Sicherheitsrecht, Technische Regel, Regelwerk, Privater, Energieversorgung, Umweltschutzrecht, Atomrecht, Verweisung, Satzung, Verband, Energie, Umweltschutz, Gesetzgebung, Recht, Verfassungsrecht
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 534