Wasserverbandsgesetz. Kommentar.
Beck
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Beck
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DE
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München
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ZLB: R 634/10
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SW
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Abstract
Wasserverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie spielen eine zentrale Rolle in der Wasserbewirtschaftung, z.B. bei Aus- und Rückbau von Gewässern; Bau und Unterhaltung von Anlagen an Gewässern; Grundstücksschutz vor Hochwasser und Beschaffung und Bereitstellung von Wasser. Verbandsmitglieder sind unter anderem die Eigentümer der betreffenden Grundstücke und Anlagen. Das Recht der Wasserverbände ist länderübergreifend im Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) geregelt. Der Kommentar bietet erstmalig eine wissenschaftlich fundierte und dabei zugleich anwenderorientierte Erläuterung des Wasserverbandsgesetzes, das im Februar 2011 zwanzig Jahre alt wird. Neben der ausführlichen Berücksichtigung der Rechtsprechung wird auch das Zusammenwirken mit anderen umweltrechtlichen Normen, z.B. den landesrechtlichen Regelungen zu Wasserverbänden und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz 2010, dargestellt.
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XX, 431 S.