Die neue Trinkwasserverordnung. Praxisnahe Umsetzung der trinkwasserrechtlichen Vorschriften.
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ZLB: R 688/78
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RE
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Abstract
Am 15.12.2017 wurde die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch die 4. Änderungsverordnung im Bundestag beschlossen. Sie tritt bereits einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das ändert sich u.a.: Geänderte Definitionen für den technischen Maßnahmewert und die Gefährdungsanalyse; Neue Anzeigepflichten für Untersuchungsstellen an das zuständige Gesundheitsamt wurden definiert; Stoffe bzw. Verfahren, die bestimmungsgemäß nicht der Versorgung mit Trinkwasser dienen, dürfen in Zukunft nicht mehr verwendet werden und Betreiber müssen den Nutzern ihrer Trinkwasserinstallation auf Wunsch alle Informationen über die Ergebnisse von Trinkwasser-Analysen zur Verfügung stellen.
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256 S.
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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit