Konsequenzen aus der Rücknahme des Vorbehalts.
Luchterhand
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Luchterhand
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Neuwied
item.page.language
item.page.issn
0022-5940
item.page.zdb
item.page.orlis-av
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet zunächst einerseits die Vertragsstaaten, begründet andererseits aber auch Ansprüche der begünstigten Kinder und Jugendlichen. Bislang führten die Vorbehaltserklärungen im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts dazu, dass der UN-KRK keine Relevanz eingeräumt wurde. Auch nach der Rücknahme der Vorbehalte verkündete die Bundesregierung, dass Gesetzesänderungen nicht vonnöten seien. Das deutsche Recht habe schon immer die Kinderrechte beachtet. Dem ist jedoch nicht so. Erforderlich ist sowohl eine Änderung der Gesetzesanwendung als auch einzelner Vorschriften.
Description
Keywords
Journal
Jugendhilfe
item.page.issue
Nr. 1
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 15-17