Konsequenzen aus der Rücknahme des Vorbehalts.
Luchterhand
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2011
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Luchterhand
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Neuwied
Sprache
ISSN
0022-5940
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet zunächst einerseits die Vertragsstaaten, begründet andererseits aber auch Ansprüche der begünstigten Kinder und Jugendlichen. Bislang führten die Vorbehaltserklärungen im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts dazu, dass der UN-KRK keine Relevanz eingeräumt wurde. Auch nach der Rücknahme der Vorbehalte verkündete die Bundesregierung, dass Gesetzesänderungen nicht vonnöten seien. Das deutsche Recht habe schon immer die Kinderrechte beachtet. Dem ist jedoch nicht so. Erforderlich ist sowohl eine Änderung der Gesetzesanwendung als auch einzelner Vorschriften.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Jugendhilfe
Ausgabe
Nr. 1
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 15-17