Baurecht und Naturschutz. Hinweise des Deutschen Städtetages zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, § 8 a BNatSchG.

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ZLB: Zs 2851-4
IRB: Z 1814

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Abstract

Das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz (IWG) ist seit dem 1.5.1993 in Kraft. Seitdem gilt auch die neu geschaffene Vorschrift des § 8 a BNatSchG. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, daß es in der kommunalen Praxis noch erhebliche Probleme bei der Anwendung des § 8 a BNatSchG gibt. Mit der Vorverlagerung der Prüfung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf die Ebene der Bauleitplanung und weg von der bauaufsichtlichen Einzelgenehmigung wurde zwar grundsätzlich der richtige Weg beschritten. Die Integration dieser Prüfung in den Planungsprozeß hat aber auch neue Probleme aufgeworfen. Im folgenden soll zu den wichtigsten Stellung genommen werden.

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr.10

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S.293-302

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