Baurecht und Naturschutz. Hinweise des Deutschen Städtetages zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, § 8 a BNatSchG.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Zs 2851-4
IRB: Z 1814
IRB: Z 1814
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz (IWG) ist seit dem 1.5.1993 in Kraft. Seitdem gilt auch die neu geschaffene Vorschrift des § 8 a BNatSchG. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, daß es in der kommunalen Praxis noch erhebliche Probleme bei der Anwendung des § 8 a BNatSchG gibt. Mit der Vorverlagerung der Prüfung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf die Ebene der Bauleitplanung und weg von der bauaufsichtlichen Einzelgenehmigung wurde zwar grundsätzlich der richtige Weg beschritten. Die Integration dieser Prüfung in den Planungsprozeß hat aber auch neue Probleme aufgeworfen. Im folgenden soll zu den wichtigsten Stellung genommen werden.
Description
Keywords
Journal
Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
item.page.issue
Nr.10
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S.293-302