Bebauungspläne vor Gericht. Normenkontrollverfahren in Nordrhein-Westfalen.

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Dortmund

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ZLB: 93/5123-4
BBR: C 23 133

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S
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RE

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Abstract

Die gerichtliche Normenkontrolle von Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die 1976 eingeführt wurde, wird vor allem gegen Bebauungspläne angewandt. Dieses Rechtsschutzverfahren ist jedoch nicht unumstritten. Viele Kommunen beklagten und beklagen die geringen Aussichten, eine Satzung unbeschadet durch die Normenkontrolle zu bringen und kritisieren die Rechtsprechung als zu hart und zu kleinlich. In diesem Zusammenhang erarbeitete das Deutsche Institut für Urbanistik eine Studie, die die Normenkontrollentscheidungen der Jahre 1977 bis 1984 statistisch auswertete und analysierte. Die vorgelegte Untersuchung hat zum Ziel, die Ergebnisse des Difu, bezogen auf das OVG NW, zu überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen in den letzten zehn Jahren festzustellen. Zu diesem Zweck wurden neben gerichtsstatistischen Angaben des OVG NW die Entscheidungsabdrucke von 79 Normenkontrollentscheidungen der Jahre 1990 und 1991 ausgewertet. wi/difu

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35 S.

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ILS-Schriften; 80